Investiturstreit Zankapfel um die Macht in der Christenheit

1077 hatte König Heinrich IV. vor der Apenninenburg Canossa seinen wohl bittersten Weg hinter sich gebracht (siehe Buße). Abbitte wollte er leisten, und sich dadurch vom Bann seines Gegenspielers, Papst Gregor VII., befreien. Das politische Zickzackspiel endete offizielle zwar mit einem Triumph des Königs – doch langfristig verloren die weltlichen Herrscher im so genannten Investiturstreit gewaltig an Boden. Die universale Weltordnung des christlichen Europas war erschüttert.

Die Symbolik spielte im mittelalterlichen Rechtswesen von jeher eine grundlegende Rolle. Wechselte Eigentum – etwa ein Haus – den Besitzer, kam es erst durch eine symbolische Handlung tatsächlich zum Vollzug der Übereignung. Eine Erdscholle etwa wurde symbolisch überreicht, wenn es um Ackerboden ging, ein Glockenseil bei der Übergabe einer Kirche usw. Durch diese Einweisung – die Investitur – war der Eigentümerwechsel perfekt. Ähnlich verhielt es sich bei der Verleihung von Rechten (Lehnswesen). So kann durchaus auch die Schwertleite bei der Einweisung eines jungen Ritters als Investitur betrachtet werden. So weit, so unumstritten.
Doch langsam erwuchs in diesem System eine Zeitbombe. Die meisten frühmittelalterlichen Kirchen waren durch Adlige errichtet worden. Sie stellten Gebäude und Einrichtung den Pfarreien zur Verfügung. Natürlich bestimmten sie auch, wer Pfarrer werden durfte. Dies setzte sich bis zur Investitur der Bischöfe durch die Könige fort. Besonders in Deutschland wurde diese Praxis durch den Aufbau der Reichskirche und die Einbindung der Bistümer in das Lehnssystem eine durchaus gängige. Weltliche Grundherren verfügten somit, wer ein geistliches Amt einnehmen durfte. Mit dieser Laieninvestitur einher ging auch der Handel mit den einkömmlichen Pfründen. Nicht selten finanzierten die Landesherren durch das Verschachern von kirchlichen Ämtern (Simonie) einen Teil ihrer Staatsausgaben.
Im 11. Jh. wuchs der Widerstand seitens der Kirchenreformer. Letztlich gipfelte die Problematik in der Frage, wer in der himmlischen Ordnung höher stand: Kaiser oder Papst. 1075 veröffentlichte Gregor VII. die „Dictatus Papae“, seine wichtigsten Leitsätze. Erstmals verkündet darin ein römischer Pontifex die absolut „unzweifelhafte Heiligkeit“ des Papstes. Und nur der römische Bischof könne „universal“ genannt werden, und ihm sei es „erlaubt, Kaiser abzusetzen“. Damit stellte Gregor klar, dass im Machtgefüge er über dem Kaiser stehe – die weltliche Macht sich also der geistlichen unterzuordnen habe. Im selben Jahr noch hatte König Heinrich IV. in Mailand seinen Hofkaplan Tebald als Erzbischof eingesetzt – gegen den Willen der Bürgerschaft und des Papstes. Der Vorwand zum Streit um das Investiturrecht, und damit eigentlich auch um die wahre Vorherrschaft, war damit gegeben.
Gregor verbot während der Fastensynode 1078 die Laieninvestitur und zugleich den Ämterhandel, die Simonie. Das Verbot erstreckte sich selbstredend auch auf die königliche Investitur. Dies war ein offener Angriff. Doch seine stärkste Waffe, den Bann, hatte er schon verpulvert. Ein weiterer Bann gegen Heinrich (1080) zeigte längst nicht mehr die Wirkung, wie der erste, drei Jahre zuvor.
Der Investiturstreit zeigte vor allem im deutschen Herrschaftsgebiet verheerende Wirkung. Kirchenherrschaft und weltliche Macht waren hier auf das engste miteinander verflochten, doch diese Bindungen wurden nachhaltig gestört. Die Parteinahme für oder wider den König verdeutlichte die verdrehten Ansichten: zeitweise sympathisierten Bischöfe mit dem König, während einige Herzöge Parteigänger des Papstes wurden. Für völlige Verwirrung sorgten einige Doppelbesetzungen von Bischofsstühlen durch Papst und König.
Eine Regelung zeichnete sich im Deutschen Reich erst mit dem Wormser Konkordat (1122) ab. Papst Calixt II. und Kaiser Heinrich V: einigten sich über die Modalitäten zur Investitur von Bischöfen. Darin wurde der bischöfliche Bereich zweigeteilt – in den spirituellen (Seelsorge, Lehre, Weihebefugnis) und den weltlichen (Verwaltung der Kirchengüter und verliehenen Rechte – die so genannten Temporalien). Die Spiritualien übertrug allein der Papst oder ein von ihm bestimmter Metropolit. Der weltliche Herrscher übernahm die Verleihung der Temporalien. Ähnliche Vereinbarungen trafen auch die Könige von Frankreich (Philipp I., 1097) und England (Heinrich I., 1105/07). In den unteren Kirchenbezirken indes dauerte es noch lange, bis die Kirche ihre Rechte durchsetzte. Seit dem 12. Jh. konnten die weltlichen Kirchenherren einen Priester vorschlagen, die Einweisung sollte allerdings der Bischof vornehmen. Diese Praxis jedoch setzte sich nur langsam durch.

Quellen: Wilhelm Volkert; Adel bis Zunft, Ein Lexikon des Mittelalters; C.H.Beck; München; 1991;
Horst Fuhrmann; Einladung ins Mittelalter; C.H.Beck; München; 2000

Artikel aus der Rubrik „Chronik“

  • Roland - ein europäischer Mythos

    Das größte Heiligtum Dubrovniks, des ehemaligen Stadtstaates an der Ostadria, war die Freiheit. Non bene pro toto libertas venditur auro, „Freiheit kann um kein Gold dieser Welt verkauft werden“, steht an der Mauer der Festung Lovrjenac.…

  • Die älteste Stadt

    „Vor Rom stand Trier eintausend und dreihundert Jahre“ behauptet eine mittelalterliche Handschrift am Roten Haus am Trierer Hauptmarkt. Die These ist gewagt, doch das damit verbundene Selbstbewusstsein kommt nicht von ungefähr. Konstantin…

  • Plaudereien eines balneators

    Wie sah er wohl aus, der typische Tag im Leben eines römischen Bademeisters? Über Langeweile kann Cornelius, unser fiktiver balneator in den antiken Trierer Thermen nicht klagen. Dies ist seine Geschichte.

  • Politik und Kriegführung im 15. Jahrhundert

    Vor 600 Jahren begann ein Jahrhundert der Wandlungen: Entdeckungen, die Geburt neuer Reiche – und die Rückkehr der Infanterie. Marcel Bieger geht dem 15. auf den Grund.

1 Kommentare

  1. In dieser Situation blieb dem König nichts anderes übrig, als sich dem Papst zu unterwerfen!Mit Familie und Begleiter überquerte Heinrich der 4. auf einer sehr beschwerlichen Reise mitten im Winter die Alpen Richtung Rom.Auf der Burg Canossa traf er schließlich im Januar 1077 den Papst. Statt königlicher Gewänder und Abzeichen trug der König ei n Büßergewand und ging barfuß. An drei Tagen musste er sich so vor dem Burgtor zeigen, bis Georg der 7. schließlich den Bann löste

    01. Februar 2007, 17:02 Uhr • Melden?
    von Ludwig
    1

Ihr Kommentar zum Artikel „Zankapfel um die Macht in der Christenheit“


Sie sind angemeldet als

abmelden