Herzog Gewaltige Machtfülle im Wandel der Zeit

Der Titel "Herzog" (dux) ist einer der ältesten, den der europäische Adel vorzuweisen hat. Seine Ursprünge verlieren sich im Dunkel der frühen germanischen Stämme. Bis heute hat der Titel wenig von seiner Anziehungskraft verloren. Auch wenn der Träger in der Gegenwart kaum noch dem kriegerischen Anspruch gerecht wird, wie es vor allem im frühen Mittelalter noch war. Ursprünglich stammt der Begriff „dux“ noch aus der römischen Verwaltung (Truppenführer), der erst später dem germanischen Herzog gleichgesetzt wurde. Auf mancherlei Weise wandelte sich die Bedeutung des Titels.

Die wandernden Stämme der Spätantike wussten wenig vom klassischen Königtum. Doch vergleichbar war die Macht desjenigen, den sich die freien Männer zum Führer auf ihren Zügen erkoren. Der Führer, der im wahrsten Sinne des Wortes vor seinen Mannen „her zog“. Die Wahl durch das Volk war der bestimmende Aspekt im Machtgefüge der Stämme. Bei den Langobarden etwa blieb dieses Prinzip noch lange bestehen – die Macht des Königs war im Vergleich zu den Herzögen schwach entwickelt. Die Angelsachsen entwickelten überhaupt kein gemeinsames Königtum, sondern hielten sich eine Vielzahl führender Sippen (Kleinkönigtum). Auf der rechten Seite des Rheins erlangten führende Sippen vor allem bei den Alamannen und Bayern eine dauerhaft führende Position. Entsprechend stark wurden die Herzöge und deren Herzogtümer, während etwa Friesen in jener Zeit keine herausragenden Führungssippen entwickelten.
In merowingisch-karolingischer Zeit suchten die fränkischen Könige dem Geflecht der Stammesherzogtümer die Kraft zu nehmen. Die Grundlage schufen sie sich durch Sicherung der Vormachtstellung bestimmter königlicher Sippen, die kaum noch auf das allgemeine Wahlrecht durch die Freien angewiesen waren. Die fränkischen Könige hatten somit genügend Rückhalt, um die Macht der Stammesherzöge Schritt für Schritt zu beschneiden. Sie schafften sie indes aber nicht einfach ab, sondern bezogen die Stammesführer eng in den königlichen Dienst ein. Schon im 9. Jh., waren aus den so genannten älteren Stammesherzögen eine Art königliche Präfekten geworden. In dieser Funktion behielten sie ihre wichtige Stellung innerhalb des Stammesverbandes, bildeten dort Dynastien aus – über die wiederum der König seine Fäden zu ziehen versuchte. Diese Herrschaftsform prägte vor allem das frühe 10. Jh.
Die Auseinandersetzung zwischen Königen auf der einen und den königsgleichen Herzögen auf der anderen Seite zog sich unter den Ottonen fort. Diese versuchten stets die Herzogtümer stärker in die Reichsverwaltung einzubinden, also ein Amtsherzogtum zu schaffen, deren Inhaber (meist einer etablierten Dynastie entstammend) unmittelbar dem Monarchen unterstellt waren. Otto I. etwa übertrug den bayerischen, alamannischen und lothringischen Dukat (ducatus wie dux als eine lateinische Entsprechung des Herzogtums) an Angehörige seiner Familie. Die Bindung der Herzogsherrschaft an das Stammesgefüge lockerte sich durch stete Teilung und Neuordnung, mit „Herzogtum“ war nicht mehr länger nur ein fest umrissener Raum gemeint, sondern der Inhalt der Herrschaftsausübung an sich. Die Monarchen waren dadurch spätestens im 12. Jh. in der Lage, herzogliche Gewalt zu verleihen.
Damit einher ging auch die Loslösung des Titels von der tatsächlichen Gewaltausübung. Seit dem 11. Jh. kam es immer wieder vor, dass einzelne Herzöge – oder ganze Dynastien – ihre Herzogtümer verloren, aber dennoch den Titel weiterführten. Als etwa die Staufer sich in Schwaben als Herzöge durchsetzten, behielt das schwäbische Geschlecht der Zähringer für seine alamannischen Besitztümer den Titel bis zum Aussterben der Familie (1218). Der Herzogtitel war zu einem Symbol für die Familien geworden, die ganz oben einen Platz in der Standespyramide einnahmen (Titelherzogtum).
Schon der Sturz des sächsischen Herzogs Heinrich des Löwen (1180) trat eine gewaltige Lawine los, die das entstehende Lehnsgefüge beeinflusste. Der Sturz brachte unter anderem mit sich, dass die sächsischen Grafen (siehe dort) und Bischöfe die unmittelbare Lehnsbindung an den König erlangten. Und er steht auch symbolisch für den Abschluss der Entstehung eines so genannten Reichsfürstenstandes, der das ältere Stammesherzogtum völlig verdrängte, das bis dahin noch selbst Grafen und Bischöfe belehnen konnte (Sachsen war das letzte dieser Art). Die verbliebenen Herzogtümer waren in der Lehnspyramide fortan im Rang den Grafen gleichgestellt, die direkt vom König belehnt wurden. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem durch das Lehnsrecht zentralisierten Staat. In Frankreich war diese Entwicklung bereits stärker vorangeschritten.

Quellen: Wilhelm Volkert; Adel bis Zunft, Ein Lexikon des Mittelalters; C.H.Beck; München; 1991;
Reinhard Elze und Konrad Repgen (Hrsg.); Studienbuch Geschichte, Band I; Klett-Cotta; Stuttgart; 1994

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