Hafen Geldquellen für den Landesherrn

Schon die Antike kannte großartige künstliche Hafenanlagen, die allerdings mit großem Aufwand unterhalten werden mussten. Der Zusammenbruch der antiken Welt brachte in gewisser Hinsicht auch einen Niedergang des Hafenbaus mit sich. Die Folge: Im Mittelalter gab es bis 1200 nur wenige bewirtschaftete künstliche Hafenbauten.

Als See- und Binnenhäfen kamen demnach vor allem natürliche Küsten- und Uferlinien in Betracht, die die entsprechenden Bedingungen erfüllten, um leichten wie tief liegenden Schiffenden genügend Fahrwasser und Schutz zu bieten. Technische Hilfsmittel zum Be- und Entladen der Schiffe (Kräne) wurden erst im Spätmittelalter errichtet. In den meisten Häfen wurden Zölle und andere Abgaben verlangt. Häufig waren die Kaufleute auch verpflichtet, die angelandeten Waren noch vor Ort zum Verkauf anzubieten (Stapelrecht). Mithin kam diesen Einrichtungen eine wichtige Funktion als Einnahmequelle für den Landesherrn zu. Seit dem 12. Jh. gehörte das Hafenrecht zu den Hoheitsrechten (Regalien). Nicht selten nutzten die Landesherren oder die Städtebünde ihre Hoheit aus, und erließen Regelungen über das Anlaufen bestimmter Häfen. Auf diese Weise wurde der Schiffsverkehr in gewünschter Weise dirigiert.

Quellen: Wilhelm Volkert; Adel bis Zunft, Ein Lexikon des Mittelalters; C.H.Beck; München; 1991

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